Webanalyse / Datenerfassung

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Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Glossar

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe zur Laienreanimation kurz erläutert.

Das Glossar zum Download (PDF-Datei).

Mund-zu-Mund-Beatmung / Mund-zu-Nase-Beatmung

Mund-zu-Mund-Beatmung/Mund-zu-Nase-Beatmung

Künstliche Atemspende durch eine Helferin/einem Helfer bei einer Person, die nicht mehr oder unzureichend atmet. Nur wenn die Ersthelferin/der Ersthelfer die Mund-zu-Mund-Beatmung/Mund-zu-Nase-Beatmung gelernt hat, und in ihrer Anwendung erfahren ist und dies auch möchte, sollte sie beim Wiederbeleben durchgeführt werden. Grundsätzlich wird empfohlen, dass Helferinnen und Helfer ohne medizinische Kenntnisse die Herzdruckmassage ohne Beatmung durchführen.

Die Angabe werden regelmäßig erweitert, überprüft und aktualisiert.