Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat das Ziel, die Website des Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung unter www.wiederbelebung.de zugänglich zu machen, mit dem Ziel einer vereinfachten Überwachung zur BITV 2.0 – 2025.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.wiederbelebung.de.
2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 01.06.2026
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit der Website des Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung unter www.wiederbelebung.de wurde in einem BITV-Test der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik durch einen externen Dienstleister auf Grundlage der BITV 2.0 unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. geprüft.
Die Barrierefreiheit der Website des Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung unter www.wiederbelebung.de ist teilweise vereinbar mit der BITV 2.0. Im Rahmen des BITV-Tests wurde jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit nach den Anforderungen BITV 2.0 als auch die Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1 gewährleistet. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung ihrer Website zu verbessern.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:
Navigation und Orientierung
- Nicht erkennbare Untermenüs und Darstellungsprobleme in der Navigation
Bei einigen Menüpunkten ist nicht erkennbar, dass weitere Navigationsebenen vorhanden sind. Zudem werden Untermenüpunkte teilweise nicht korrekt dargestellt und können über ihren vorgesehenen Bereich hinausragen. Dadurch kann die Navigation erschwert sein und Inhalte können übersehen werden.
- Keine Möglichkeit zum Überspringen von Navigationselementen
Es fehlen Funktionen, um wiederkehrende Inhalte direkt zu überspringen. Dadurch ist die Navigation per Tastatur aufwendig und erschwert.
- Abweichende Lesereihenfolge einzelner Elemente
Elemente wie der „Nach oben“-Link werden in einer anderen Reihenfolge ausgegeben, als sie visuell erscheinen. Dadurch kann die Bedienung und Orientierung für Tastatur- und Screenreader-Nutzer:innen erschwert sein.
- Sprachumschaltung ohne Seitenbezug
Beim Wechsel der Sprache wird nicht die entsprechende Unterseite angezeigt, sondern die Startseite. Dadurch geht der aktuelle Kontext verloren und Inhalte müssen erneut gesucht werden.
Suche und Seitennavigation
- Eingeschränkte Orientierung in Suchergebnissen und Paginierung
Suchergebnisse sind nicht als strukturierte Liste dargestellt und die Anzahl der Treffer wird nicht angegeben. Zudem sind Bereiche der Paginierung nicht eindeutig gekennzeichnet oder als Navigation erkennbar. Dadurch ist die Orientierung und Navigation innerhalb der Suchergebnisse, insbesondere für Screenreader-Nutzer:innen, erschwert. - Redundante Suchfunktionen
Im Kopfbereich der Seite sind Suchfunktionen mehrfach vorhanden und teilweise ineinander verschachtelt. Dadurch können Screenreader widersprüchliche oder doppelte Informationen ausgeben.
Struktur und semantische Auszeichnung
- Unklare Überschriftenstruktur
Die Reihenfolge der Überschriften ist nicht durchgehend logisch aufgebaut. Dadurch kann die Struktur der Inhalte, insbesondere für Screenreader-Nutzer:innen, schwer nachvollziehbar sein. - Uneindeutige oder fehlende Bezeichnungen von Elementen
Der Text des verlinkten Logos wird von Screenreadern anders vorgelesen als visuell angezeigt. Zudem sind Sprachoptionen nicht eindeutig gekennzeichnet. Dadurch können Inhalte unterschiedlich oder nicht korrekt wahrgenommen werden.
Wahrnehmbarkeit und visuelle Gestaltung
- Unzureichende visuelle Kennzeichnung und Kontraste
Der aktive Menüpunkt wird ausschließlich durch Farbe hervorgehoben. Zudem weisen grafische Elemente teilweise keinen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund auf. Dadurch kann die Wahrnehmung und Nutzung erschwert sein. - Unzureichend sichtbarer Fokuszustand
Der Fokus bei interaktiven Elementen ist teilweise nicht oder nur schwer erkennbar und weist keinen ausreichenden Kontrast auf. Dadurch ist nicht eindeutig erkennbar, welches Element aktuell aktiv ist, was die Bedienung per Tastatur erschwert.
Interaktion und Bedienbarkeit
- Nicht eindeutig erkennbare oder widersprüchliche Bedienelemente
Einige Bedienelemente sind visuell nicht erkennbar, können jedoch per Tastatur angesteuert werden. Zudem sind interaktive Elemente teilweise wie Links gestaltet, obwohl sie eine Schaltfunktion haben. Dadurch kann die Orientierung erschwert und die Funktion schwer erkennbar sein. - Eingeschränkte Tastaturbedienung einzelner Funktionen
Das Sprachaufklappmenü lässt sich nicht über die Escape-Taste schließen. Dadurch kann die Navigation per Tastatur erschwert sein.
Dialoge und dynamische Inhalte
- Eingeschränkte Bedienung des Cookie-Banners
Der Cookie-Banner hält den Fokus nicht innerhalb seines Bereichs und kann unbeabsichtigt verlassen werden. Zudem wird er auch nach einer bereits getroffenen Auswahl erneut angezeigt. Dadurch kommt es zu Unterbrechungen und die Nutzung wird erschwert.
Multimedia-Inhalte
- Eingeschränkte Zugänglichkeit von Videos
Eingebettete Videos enthalten gesprochene Inhalte ohne Untertitel sowie visuelle Inhalte ohne Audiodeskription. Dadurch sind wichtige Informationen für gehörlose, schwerhörige sowie blinde oder sehbehinderte Nutzer:innen nicht oder nur eingeschränkt zugänglich. - Eingeschränkte Nutzbarkeit von Videos und Slidern
Videos sind teilweise nicht vollständig sichtbar, werden erst nach einer Interaktion geladen und können den Tastaturfokus verlieren. Zudem ist die Steuerung von Slidern, z. B. durch einen schwer erkennbaren Pause-Button ohne klaren Status, eingeschränkt. Dadurch ist die Bedienung erschwert. - Fehlende oder unklare Bezeichnungen von Videos
Videos verfügen teilweise über keinen eindeutigen Titel. Dadurch ist nicht erkennbar, welchen Inhalt sie haben. - Eingeschränkte Funktionalität von Slidern
In einspaltigen Layouts, z. B. bei mobiler Ansicht oder starker Vergrößerung, wird der Slider nicht geladen. Dadurch sind enthaltene Inhalte nicht sichtbar und nicht bedienbar.
Formulare und Eingaben
- Eingeschränkte Verständlichkeit und Unterstützung von Formularen
Formularfelder sind teilweise nicht eindeutig beschriftet und enthalten keine Angaben zur Autovervollständigung. Zudem ist die Kennzeichnung von Pflichtfeldern nicht ausreichend erklärt und Fehlermeldungen sind unklar oder nur in englischer Sprache verfügbar. Dadurch ist nicht immer erkennbar, welche Eingaben erforderlich sind oder wie Fehler behoben werden können.
Links und Verweise
- Unklare und redundante Linkbezeichnungen
Linktexte sind teilweise nicht eindeutig formuliert oder werden mehrfach ausgegeben. Zudem führen benachbarte Links teilweise zum gleichen Ziel. Dadurch können unnötige Wiederholungen entstehen und der Zweck von Links ist nicht immer klar erkennbar.
Dokumente und zusätzliche Inhalte
- Eingeschränkte Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten
Ein bereitgestelltes PDF-Dokument erfüllt die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht vollständig. Dadurch kann die Nutzung für einige Nutzer:innen eingeschränkt sein. - Eingeschränkte Auffindbarkeit und Erreichbarkeit zusätzlicher Inhalte
Es fehlen Hinweise auf weitere Inhalte in Deutscher Gebärdensprache. Zudem sind Links zu Unterseiten in Leichter Sprache nicht bedienbar. Dadurch können diese Angebote schwer auffindbar oder nicht erreichbar sein.
Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
5. Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit auf der Website des Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung unter www.wiederbelebung.de ist:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: +49 221 8992-0
Fax: +49 221 8992-300
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.wiederbelebung.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Maarweg 149-161
50825 Köln
Erfahren Sie mehr zum Datenschutz.
6. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung